Jahreshauptversammlung 2026

Unsere Jahreshauptversammlung 2026 findet am Montag den 18.05.2026 ab 19:00 Uhr im Hotel Post, Lobensteiner Str. 1, 96365 Nordhalben statt.Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung2. Totengedenken3. Rechenschaftsbericht der ersten Vorsitzenden4. Berichte der Abteilungen über das Jahr 20255. Kassenbericht, Revision und Entlastung6. Grußworte7. Abstimmung über die Satzungsänderungen8. Bestätigung der neuen Abteilungsleiter9. Informationen zum 75-jährigen Bestehen/Festwoche10. Behandlung der schriftlich eingegangenen Anträge11. Sonstiges und Anfragen Die geplanten Satzungsänderungen lauten wie folgt: Aktuell:§ 2 Zweck des Vereins3. Abteilungen des Vereins sind:a) Fußballabteilungb) Tischtennisabteilungc) Schachabteilungd) Dartabteilung Neu:§ 2 Zweck des Vereins3. Abteilungen des Vereins sind:a) Fußballabteilungb) Tischtennisabteilungc) Schachabteilungd) Dartabteilunge) Kraftsportf) Pickleball Aktuell:§ 4 Verbandsmitgliedschaften1. Der Verein ist Mitglied ima) Bayerischer Landes-Sportverband e.V.b) Bayerischer Fußball-Verband e.V.c) Bayerischer Tischtennisverband e.V.d) Bayerischer Schachbund e.V.e) Deutscher-Sportautomatenbund e. V. Neu:§ 4 Verbandsmitgliedschaften1. Der Verein ist Mitglied ima) Bayerischer Landes-Sportverband e.V.b) Bayerischer Fußball-Verband e.V.c) Bayerischer Tischtennisverband e.V.d) Bayerischer Schachbund e.V.Weitere Mitgliedschaften werden nach Bedarf angemeldet bzw. über den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. eingerichtet. Aktuell:§ 16 AnordnungsbefugnisBei Vertragsabschlüssen bis zu einem Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall ist der erste Vorsitzende verfügungsberechtigt. Bei wiederkehrenden Zahlungen (Raten) darf der Jahresbetrag die 1.000,00 € nicht überschreiten.Bei einem Betrag von über 1.000,00 € bis 5.000,00 € ist der Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich.Darüber hinaus ist die Zustimmung der Mitglieder im Rahmen einer einzuberufenden Mitgliederversammlung notwendig. Neu:§ 16 AnordnungsbefugnisBei Vertragsabschlüssen bis zu einem Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall ist der erste Vorsitzende verfügungsberechtigt. Bei wiederkehrenden Zahlungen (Raten) darf der Jahresbetrag die 5.000,00 € nicht überschreiten.Bei einem Betrag von über 5.000,00 € bis 10.000,00 € ist der Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich.Darüber hinaus ist die Zustimmung der Mitglieder im Rahmen einer einzuberufenden Mitgliederversammlung notwendig.Bei Förderungen gelten diese Wertgrenzen nur für den vom Verein zu leistenden Eigenanteil._________________________________________________________________Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder.Ergänzungen zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2026 sind der ersten Vorsitzenden Stefanie Kübrich, Amlichstr. 24, in schriftlicher Form bis spätestens 16.05.2026 vorzulegen. Anträge zur Versammlung können bis 11.05.2026, ebenfalls schriftlich, eingereicht werden.Die Ehrungen für dieses Jahr werden am Donnerstag, 09.07.2026 (Ehrungsabend) gesammelt durchgeführt.FC Nordhalben e.V.Vorstandschaft
Jahreshauptversammlung 2024 Bericht

Beim Fußballclub Nordhalben tut sich was. Mit Abstand größte Investition in diesem Jahr ist die
Sanierung der 40 Jahre alten Heizung im vereinseigenen Sportheim. Dies war ein Thema der gut
besuchten Jahreshauptversammlung im Gasthaus Wagner.