FC Nordhalben e.V.

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Jahreshauptversammlung 2026

Unsere Jahreshauptversammlung 2026 findet am Montag den 18.05.2026 ab 19:00 Uhr im Hotel Post, Lobensteiner Str. 1, 96365 Nordhalben statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Rechenschaftsbericht der ersten Vorsitzenden
4. Berichte der Abteilungen über das Jahr 2025
5. Kassenbericht, Revision und Entlastung
6. Grußworte
7. Abstimmung über die Satzungsänderungen
8. Bestätigung der neuen Abteilungsleiter
9. Informationen zum 75-jährigen Bestehen/Festwoche
10. Behandlung der schriftlich eingegangenen Anträge
11. Sonstiges und Anfragen


Die geplanten Satzungsänderungen lauten wie folgt:


Aktuell:
§ 2 Zweck des Vereins
3. Abteilungen des Vereins sind:
a) Fußballabteilung
b) Tischtennisabteilung
c) Schachabteilung
d) Dartabteilung


Neu:
§ 2 Zweck des Vereins
3. Abteilungen des Vereins sind:
a) Fußballabteilung
b) Tischtennisabteilung
c) Schachabteilung
d) Dartabteilung
e) Kraftsport
f) Pickleball


Aktuell:
§ 4 Verbandsmitgliedschaften
1. Der Verein ist Mitglied im
a) Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
b) Bayerischer Fußball-Verband e.V.
c) Bayerischer Tischtennisverband e.V.
d) Bayerischer Schachbund e.V.
e) Deutscher-Sportautomatenbund e. V.


Neu:
§ 4 Verbandsmitgliedschaften
1. Der Verein ist Mitglied im
a) Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
b) Bayerischer Fußball-Verband e.V.
c) Bayerischer Tischtennisverband e.V.
d) Bayerischer Schachbund e.V.
Weitere Mitgliedschaften werden nach Bedarf angemeldet bzw. über den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. eingerichtet.


Aktuell:
§ 16 Anordnungsbefugnis
Bei Vertragsabschlüssen bis zu einem Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall ist der erste Vorsitzende verfügungsberechtigt. Bei wiederkehrenden Zahlungen (Raten) darf der Jahresbetrag die 1.000,00 € nicht überschreiten.
Bei einem Betrag von über 1.000,00 € bis 5.000,00 € ist der Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich.
Darüber hinaus ist die Zustimmung der Mitglieder im Rahmen einer einzuberufenden Mitgliederversammlung notwendig.


Neu:
§ 16 Anordnungsbefugnis
Bei Vertragsabschlüssen bis zu einem Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall ist der erste Vorsitzende verfügungsberechtigt. Bei wiederkehrenden Zahlungen (Raten) darf der Jahresbetrag die 5.000,00 € nicht überschreiten.
Bei einem Betrag von über 5.000,00 € bis 10.000,00 € ist der Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich.
Darüber hinaus ist die Zustimmung der Mitglieder im Rahmen einer einzuberufenden Mitgliederversammlung notwendig.
Bei Förderungen gelten diese Wertgrenzen nur für den vom Verein zu leistenden Eigenanteil.
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Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder.
Ergänzungen zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2026 sind der ersten Vorsitzenden Stefanie Kübrich, Amlichstr. 24, in schriftlicher Form bis spätestens 16.05.2026 vorzulegen. Anträge zur Versammlung können bis 11.05.2026, ebenfalls schriftlich, eingereicht werden.
Die Ehrungen für dieses Jahr werden am Donnerstag, 09.07.2026 (Ehrungsabend) gesammelt durchgeführt.
FC Nordhalben e.V.
Vorstandschaft

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